Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Beratung)
der LIMA VENTURES GmbH (Stand: 1.1.2017)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Seminare finden Sie unten
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, aufgrund derer die LIMA VENTURES GMBH (im Folgenden „LIMA“) Leistungen im Bereich der Beratung / Moderation / Schulung und/oder andere Beratungsleistungen erbringt.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (im Folgenden „Kunde“) gelten nur, soweit sie von LIMA ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
1.3. Für einen Erfolg im werkvertraglichen Sinne hat LIMA nur dann einzutreten, wenn dies vertraglich ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Im Zweifel erbringt LIMA Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden.
2. Angebote
2.1. Alle Angebote von LIMA sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von LIMA wirksam.
3. Durchführung des Vertrages
3.1. LIMA unterstützt den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Vertragsparteien werden die Beschreibung des Projektes sowie die genaue Leistungsbeschreibung schriftlich festlegen.
3.2. Im Rahmen der einzelvertraglichen Vereinbarungen bestimmt LIMA die Art und Weise der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Ein Weisungsrecht des Kunden besteht nicht, jedoch wird LIMA stets bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen. Die zeitliche Einteilung des Projektes erfolgt einvernehmlich mit dem Kunden.
3.3. Zur Präzisierung bei Veränderung des Vertragsgegenstandes oder der vertraglichen Rahmenbedingungen kann LIMA Gesprächsprotokolle fertigen. Diese werden beiderseits verbindlich, wenn der Kunde nicht spätestens zwei Wochen nach Zugang dem Inhalt des Gesprächsprotokolls schriftlich widerspricht.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und – soweit nicht anders vereinbart – kostenlos erbracht werden.
5. Vertraulichkeit
5.1. Der Kunde und LIMA verpflichten sich wechselseitig zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Sie werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und für sie arbeitenden Subunternehmern auferlegen.
5.2. Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LIMA ihm überlassene Angebote und Vertragsunterlagen weder als Ganzes, noch in Teilen Dritten zugänglich oder bekannt gemacht werden.
6. Terminabsprachen / Folgen von Leistungshindernissen
6.1. Vereinbarte Leistungstermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragsparteien im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind und von beiden Parteien durch Unterschrift bestätigt wurden.
6.2. Wird die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist durch ein unvorhergesehenes Ereignis bestimmt, welches außerhalb des Einflussbereiches von LIMA liegt, so ist der Termin bzw. die Frist unter Berücksichtigung dieses Ereignisses neu zu berechnen.
6.3. Sollten vertraglich vereinbarte Leistungen vom Kunden nicht oder nicht fristgerecht in Anspruch genommen werden, so ist die vertragsmäßig vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe zu leisten.
7. Vergütung
7.1. Die Vergütung für die von LIMA erbrachten Leistungen ergibt sich aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Soweit sich aus der Einzelvereinbarung keine Regelung ergibt, gilt ein Stundensatz von 180.-€ als vereinbart.
7.2. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten. Der Kunde ist verpflichtet, den jeweiligen Einsatz der Mitarbeiter durch Unterschrift auf dem Tätigkeitsbericht zu bestätigen.
7.3. Die Vergütung sowie die weitergehend vereinbarten Kosten und Auslagen werden nach Projektabschluss in Rechnung gestellt.
30% der sich aus den Vereinbarungen ergebenden Vergütung werden bei Vertragsabschluss als Anzahlung fällig. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.4. Kostenvoranschläge und Aufwandsschätzungen durch LIMA sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich entweder die dem Kunden von LIMA in Rechnung gestellten Arbeitsstunden auf Basis der Tätigkeitsberichte oder auf Basis der pauschalen Vereinbarung. Die Ansprüche von LIMA richten sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen.
7.5. Reisekosten werden dem Kunden, sofern mit dem eigenen PKW durchgeführt mit 0,50 €/km in Rechnung gestellt. Weitere Kosten wie Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi etc. sowie Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand weiterberechnet. Pro Arbeitstag/Arbeitseinsatz beim Kunden wird außerdem eine Spesenpauschale von 48.- EUR berechnet.
8. Arbeitsergebnisse
8.1. An allen schriftlichen oder maschinenlesbaren, unmittelbar für den Kunden geschaffenen Arbeitsergebnissen besteht grundsätzlich ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu Gunsten des Kunden.
8.2. Er darf die Ergebnisse aller von LIMA im Zusammenhang mit der Einzelvereinbarung erbrachten Leistungen nur für eigene interne betriebliche Zwecke verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Einwilligung von LIMA weder an Dritte weitergeben, noch veröffentlichen.
9. Haftung
9.1. Die Haftung von LIMA, deren Mitarbeitern oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – mit Ausnahme der Personenschäden auf grob fahrlässiges Verschulden oder Vorsatz beschränkt.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden LIMA unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit Schadensersatzansprüche in dem vorstehenden Umfang in Frage kommen, verjähren diese innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu welchem die ordnungsgemäße Leistung seitens LIMA hätte erbracht werden müssen.
10. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
10.1. Abänderungen der Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist 69117 Heidelberg.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Seminare)
(Stand: 1.1.2018)
1 Allgemeines
Mit der Seminaranmeldung erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers verbindlich an.
2 Anmeldung und Auftragserteilung
2.1 Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. Es steht dem Seminarveranstalter frei Anmeldungen abzulehnen.
2.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar bei Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen
3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung gelten folgende Bedingungen:
3.1.1 Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3.1.2 Innerhalb von 6 Wochen vor Seminarbeginn: 80% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3.1.3 Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.
4 Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1 Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt und erhält eine Gutschrift in Höhe von 100% des Rechnungsbetrages. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2 Der Verkäufer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden. Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der herangezogenen und nachgewiesenen Dritten haftet die LIMA Ventures GmbH nicht.
5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
5.1 Die Seminare werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden vom Referenten Markus Lindörfer persönlich durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen. Für die Inhalte von Partnerunternehmen bei den Seminaren sind diese für Ihre Inhalte selbst verantwortlich.
5.2 Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
7 Zimmerreservierungen
Der Verkäufer hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent entweder im Tagungshotel oder – wenn die Veranstaltung nicht in einem Hotel stattfindet – in einem nahe gelegenen Hotel bereit. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die LIMA Ventures GmbH Veranstaltung abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort ist Sitz der LIMA Ventures GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der LIMA Ventures GmbH. Soweit Ansprüche der LIMA Ventures GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der LIMA Ventures GmbH vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.